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	<title>Gesetzliche Rente &#8211; Vorsorgewissen</title>
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		<title>Rentenbesteuerungen: Das Finanzamt meldet sich</title>
		<link>https://vorsorgewissen.de/altersvorsorge/gesetzliche-rente/rentenbesteuerungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Kiveris]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 04 Jan 2026 18:01:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesetzliche Rente]]></category>
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					<description><![CDATA[Die beruhigende Nachricht vorweg: Rentner müssen in den meisten Fällen keine Steuern zahlen. Das jedenfalls meinen Experten. Die schlechte Nachricht: Um keine Steuern zu zahlen, ist für Rentner mehr Aufwand nötig als bislang.]]></description>
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<h2 class="wp-block-heading">Rentenbesteuerungen: Das Finanzamt meldet sich</h2>



<p>Die beruhigende Nachricht vorweg: Rentner müssen in den meisten Fällen keine Steuern zahlen. Das jedenfalls meinen Experten. Die schlechte Nachricht: Um keine Steuern zu zahlen, ist für Rentner mehr Aufwand nötig als bislang. Der Grund: Im Herbst 2009 werden zahlreiche Rentner von den Finanzämtern angeschrieben werden und aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.</p>



<p>Das liegt am 2005 verabschiedeten Alterseinkünftegesetz, das dazu führt, dass seit 2009 ein größerer Teil der gesetzlichen Rente steuerpflichtig ist. Viele Rentner gehen nach Einschätzung von Experten aber immer noch fälschlicherweise davon aus, dass Renten grundsätzlich nicht besteuert werden – ein Irrtum, der zu einigem Ärger beim Eintreffen von Finanzamtspost führen dürfte.</p>



<p>Die Finanzämter werden zum Beispiel jene zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, die eine Rente beziehen, welche über dem Grenzwert von 7.664 Euro für Alleinstehende und 15.328 Euro für Verheiratet liegt. Doch auch andere können aufgefordert werden, wenn zum Beispiel zusätzliche Einnahmen vorhanden sind: Mieteinnahmen, Kapitalerträge etc. Grundsätzlich sollten sich Rentner also mit dem Gedanken vertraut machen, sich mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen.</p>



<p>Ob dann tatsächlich Steuern zu zahlen sind, ist eine andere Frage. Denn es gibt zum einen Freibeträge, zum anderen auch Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Sonderausgabenabzüge, außergewöhnliche Belastungen und andere Vergünstigungen werden nach Einschätzung von Experten dazu führen, dass viele Rentner keine Steuern zahlen müssen.</p>
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		<title>Rentenhöhe: Belastungen und Zulagen</title>
		<link>https://vorsorgewissen.de/altersvorsorge/gesetzliche-rente/rentenhoehe-belastungen-und-zulagen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Kiveris]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 04 Jan 2026 18:01:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesetzliche Rente]]></category>
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					<description><![CDATA[Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Rente an den bis zum Eintritt in den Ruhestand erworbenen Entgeltpunkten aus, die wiederum aus der Höhe des...]]></description>
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<h2 class="wp-block-heading">Rentenhöhe: Belastungen und Zulagen</h2>



<p>Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Rente an den bis zum Eintritt in den Ruhestand erworbenen Entgeltpunkten aus, die wiederum aus der Höhe des jährlichen Bruttoeinkommens und den sich daraus ableitenden Zahlungen an die Rentenkasse resultieren. Das ist allerdings nur ein Teil der Wahrheit, man kann unter bestimmten Bedingungen auch Punkte sammeln, ohne dafür in die Kasse einzuzahlen.</p>



<p>Die Regel allerdings ist, dass beitragsfreie Zeit Punkte kostet und die Rentenhöhe drückt.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Arbeitslosigkeit belastet</h4>



<p>Keine Frage: Arbeitslosigkeit ist ein Belastungsfaktor für die Rentenhöhe. Das ist ein wichtiger Grund dafür, dass viele Sozialverbände vor einer grassierende Altersarmut warnen, denn vor allem Menschen mit keinem kontinuierlichen Arbeitsleben, sprich Phasen der Arbeitslosigkeit, gehören dem Vernehmen nach zu den Verlierern.</p>



<p>Der Grund ist, dass während der Arbeitslosigkeit zwar weiterhin Beiträge an die Rentenversicherung fließen, allerdings in geringerem Umfang als während der Beschäftigungszeit.</p>



<p>Für Bezieher von Arbeitslosengeld I sinkt das Niveau der Zahlungen auf 80 Prozent des letzten Verdienstes, was 20 Prozent der möglichen Entgeltpunkte kostet. Noch bitterer ist das bei Arbeitslosengeld II. Im Gegensatz zur früheren Sozialhilfe zählen jetzt zwar die Zeiten als versichert, doch werden magere Zahlungen geleistet.</p>



<p>0,163 Entgeltpunkte fließen auf das Konto der Rentenversicherung, erst nach rund sechs Jahren hat ein Bezieher Hartz IV einen Entgeltpunkt auf dem Konto und damit die Anwartschaft auf 26,13 Euro monatliche Rente erworben.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kinder heben die Rente an</h4>



<p>Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sind doch Kinder die Voraussetzung dafür, dass das System der Rente überhaupt funktioniert. Trotz dieses Faktums haben die Urheber des Systems der Rentenversicherung jene nicht belohnt, die Kinder kriegen, sondern jene, die keine haben und trotzdem aus der Rentenkasse im Ruhestand bedient werden, beklagen Kritiker.</p>



<p>Immerhin gibt es Rentenzuschläge für Eltern. Kindererziehungszeiten werden Müttern in den ersten drei Lebensjahren gutgeschrieben – wenn ein Antrag gestellt wird, auch den Vätern. Die Gutschrift beträgt drei Jahre Beitragszeiten auf der Basis des Durchschnittseinkommens, sofern das Kind nach dem 31. Dezember 1992 das Licht der Welt erblickt hat. Wer in den ersten drei Jahren nach der Geburt des Kindes berufstätig ist, erhält zusätzliche Entgeltpunkte. Auch hier werden diese Punkte in der Regel der Mutter zugeschrieben, es sei denn, der Vater hat seine Erwerbstätigkeit reduziert.</p>



<p>Sollten Erziehungszeiten für den Vater geltend gemacht werden, sollte das zu Beginn der Erziehungszeit beim Rentenversicherungsträger per gemeinsamer Erklärung geäußert werden. Rückwirkend ist das nur für zwei Monate möglich.</p>



<p>Einen Zuschlag erhalten Eltern auch für den Zeitraum, in dem die Kinder zwischen drei und zehn Jahren alt sind. Hier werden die Rentenbeiträge der Mutter oder des Vaters aufgestockt, Voraussetzung ist auch hier, dass die Kinder nach dem 31.12.1992 geboren worden sind. Die Aufstockung geschieht um 50 Prozent bis zur Höhe des gegenwärtigen Durchschnittseinkommens.</p>



<p>Um davon zu profitieren, sind mindestens 25 Jahre Anrechnungszeit bis zum Renteneintritt nötig, allerdings fließen neben den Jahren, in denen Beiträge gezahlt werden, auch die Ausbildungs- und Erziehungszeit ein.</p>



<p>Hat man mehr als ein Kind unter zehn Jahren, werden ab 1992 zusätzlich 0,33 Entgeltpunkte jährlich auf dem Rentenkonto verbucht.</p>
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		<title>Altersarmut: Die Welle rollt</title>
		<link>https://vorsorgewissen.de/altersvorsorge/gesetzliche-rente/altersarmut-die-welle-rollt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Kiveris]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 04 Jan 2026 18:01:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesetzliche Rente]]></category>
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					<description><![CDATA[Bislang gibt es in Deutschland rund 15 Millionen so genannter Riester-Rente-Verträge. Die private Altersvorsorge ist seinerzeit initiiert worden, um die...]]></description>
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<h2 class="wp-block-heading">Altersarmut: Die Welle rollt</h2>



<p>Bislang gibt es in Deutschland rund 15 Millionen so genannter Riester-Rente-Verträge. Die private Altersvorsorge ist seinerzeit initiiert worden, um die sinkenden Renten aufzufangen. Während die staatliche Altersvorsorge aus diversen Gründen immer weniger Leistung bringen wird, sollen die Bürger per staatlich geförderter privater Altersvorsorge die Lücke schließen. 15 Millionen Bundesbürger gehen diesen Weg, offenkundig nicht genug. Denn die Gefahr einer Altersarmut schreckt immer mehr Zeitgenossen auf.</p>



<p>Die jüngsten Zahlen sind alarmierend. Bis 2015 soll das Rentenniveau um rund ein Zehntel sinken. Statt 50,8 Prozent soll das so bezeichnete Sicherungsniveau, das vor Zahlung von Steuern besteht, auf 45,2 Prozent sinken, derzeit liegt es noch bei 50,8 Prozent. Mit diesem Wert wird das bezeichnet, das die Rente im Vergleich zum Durchschnittseinkommen eines durchschnittlichen Verdieners ausmacht. Die Ursache des Sinkflugs wird in der Rentenreform gesehen, die im Jahr 2001 eingeführt worden ist.</p>



<p>Mit den Zahlen sind Forderungen nach einer Garantierente verbunden, um die drohende Altersarmut zu verhindern. Vor allem geringe Rentenansprüche sollen so aufgestockt werden, um eine Verelendung alter Menschen wenigstens abzufedern, der Grundbedarf soll aufgestockt werden. Das fordern zum Beispiel Rentenexperten von Bündnis 90/Die Grünen, andere Politiker und Sozialverbände sehen dringenden Handlungsbedarf der derzeit amtierenden Bundesregierung.</p>



<p>Doch dort scheint man eine andere Sicht der Dinge zu haben. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen lehnt eine Garantie- oder Mindestrente ab. Die Begründung: Derartiges hätte eine „negative Signalwirkung im Hinblick auf die Stärkung der Eigenverantwortung der Bürger&#8220;. Hinter diesem verschwurbeltem Deutsch steckt wohl die Aufforderung, privat Vorsorge zu treiben, etwa in Form der Riester-Rente. Ob das wirklich eine Lösung ist, bleibt dabei in Expertenkreisen umstritten; gleiches gilt für die Frage, ob die Profi-Politiker nicht mit eigenem Beispiel vorangehen und die bislang stattliche eigene Altersvorsorge nicht selbst betreiben sollen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Basis der Altersvorsorge &#8211; Gesetzliche Rente</title>
		<link>https://vorsorgewissen.de/altersvorsorge/gesetzliche-rente/basis-altersvorsorge/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Kiveris]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 04 Jan 2026 18:01:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesetzliche Rente]]></category>
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<h2 class="wp-block-heading">Die Basis der Altersvorsorge</h2>



<p>Die Basis der Altersvorsorge in Deutschland ist und bleibt die Gesetzliche Rentenversicherung. Daran haben sich die zahlreichen Änderungen in und um die Rente in den zurückliegenden Jahren nichts geändert.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Zahlreiche Ergänzungen zur Gesetzlichen Rentenversicherung</strong></h4>



<p>Riester-Rente, Rürup-Rente, Eichel-Rente und die zahlreichen Spielarten der privaten Altersvorsorge sind immer nur als Ergänzung zu den Ansprüchen gedacht, die durch die langjährige Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Rentenversicherung erworben werden.</p>



<p>So ist es nahe liegend, dass man sich bereits frühzeitig Gedanken darum macht, wie hoch die zusätzliche Altersvorsorge ausfallen muss, um den Lebensstandard nach Erreichen des Rentenalters zu sichern.</p>



<p>Das ist leichter gesagt als getan. Viele unberechtigte Annahmen über die Gesetzliche Rente sind im Umlauf, etwa, dass die letzten Jahre vor dem Renteneintritt die wichtigsten wären. Vielfach herrscht auch Unkenntnis darüber, wer Ansprüche gegenüber der Gesetzlichen Rentenversicherung erwirbt – auch wenn er nicht arbeitet.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Rentenlücke und Renteninformation</h4>



<p>Die so genannte „Rentenlücke&#8220;, mit der Finanzdienstleister gern für ihre eigenen Vorsorgeprodukte werben, gibt es wirklich, sie fällt aber sehr unterschiedlich aus. Natürlich wird seitens der Dienstleister vorwiegend darauf geachtet, dass die werte Kundschaft aus dem Produktspektrum etwas auswählt.</p>



<p>Ein sehr wichtiges Hilfsmittel für die Ermittlung der „Rentenlücke&#8220; ist die so genannte „Renteninformation&#8220; der deutschen Rentenversicherung, die alle Versicherten erhalten, die älter als 27 Jahre sind und mindestens fünf Jahre Beiträge bezahlt haben. Hieraus ist ersichtlich, wie der Stand der Dinge ist und wie die ungefähre Prognose für die Rente aussieht, die man zu erwarten hat.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Breites Versichertenspektrum</h4>



<p>Dabei ist es wichtig, dass die Gesetzliche Rentenversicherung wirklich eine Altersvorsorge für fast alle ist, relativ wenige Berufsgruppen sind nicht in ihr vertreten. Viele sind pflichtversichert, wobei es sehr unterschiedliche Spielarten der Versicherungsform gibt, andere sind von der Versicherungspflicht befreit, trotzdem kann es sich für manchen rechnen, sich auch in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichern zu lassen, freiwillig eben.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Die Gesetzliche Rente allein reicht nicht</h4>



<p>Die jüngsten politischen Entscheidungen, vor allem die Absenkung des Rentenniveaus und die Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre, machen deutlich, dass die Rente nicht unbedingt sicher ist.</p>



<p>Die Diskussion um eine weiter gehende Anhebung des Rentenalters hat im Gegenteil die Unsicherheit noch einmal deutlich verschärft. Abzusehen ist, dass die Menschen gezwungen sind, sich mit der Frage intensiv auseinanderzusetzen, wie die Finanzierung ihres Ruhestandes aussehen soll.</p>



<p>Eines ist jedenfalls sicher: Die Gesetzliche Rentenversicherung ist allein nicht ausreichend, um für das Alter vorzusorgen. Ergänzungen müssen her, am besten nicht nur eine, sondern mehrere. Und: Je früher man anfängt, desto besser.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Punkte sammeln für die Rente</title>
		<link>https://vorsorgewissen.de/altersvorsorge/gesetzliche-rente/punkte-sammeln-fuer-die-rente/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Kiveris]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 04 Jan 2026 18:01:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesetzliche Rente]]></category>
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					<description><![CDATA[Wer sich Gedanken über die Höhe der späteren Rente macht, muss mit Punkten rechnen. Die gegenwärtige Berechnung der Zahlungen, die man im Ruhestand erhält,...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Punkte sammeln für die Rente</h2>



<p>Wer sich Gedanken über die Höhe der späteren Rente macht, muss mit Punkten rechnen. Die gegenwärtige Berechnung der Zahlungen, die man im Ruhestand erhält, basiert auf Punkten, die man durch Zahlungen an die Rentenkasse, aber auch auf anderem Wege erhalten kann.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kein Verlass für die Ewigkeit!</h4>



<p>Wichtig und daher bereits hier ganz am Anfang genannt: Die Rente ist nicht sicher! Der Gesetzgeber hat in den zurückliegenden Monaten und Jahren in mehrerer Hinsicht gezeigt, dass man sich auf die Regelungen zur Rente nicht verlassen kann, zumindest nicht als handele es sich um die Zehn Gebote.</p>



<p>Allein die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre wirkt vielfach wie eine Rentensenkung. Denn wer sich wie gewohnt mit 65 aufs Altenteil zurückziehen will, muss mit Abstrichen rechnen, erst recht, wenn der Ruhestand schon früher angetreten werden soll.</p>



<p>Auch die Neuregelung der Anrechnung von Ausbildungszeiten drückt das Rentenniveau. Seit 2005 werden Studium und Schulbesuch nach dem 17. Lebensjahr nicht mehr mit Punkten belohnt – für die Höhe der Rente hat das also keine Auswirkungen. Monatlich sinkt so die Rente, die man jetzt bekäme, um knapp 60 Euro. Ab 2009 fällt der positive Effekt vollständig weg.</p>



<p>Verfolgt man die Diskussion, die von führenden Politikern durchgeführt wird, dann sind weitere Veränderungen nicht auszuschließen, ja, sogar sehr wahrscheinlich.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Das Punktesystem</h4>



<p>Grundsätzlich wird der Betrag, den ein Versicherter in die Kasse der Rentenversicherung einzahlt, in so genannte Entgeltpunkte umgerechnet. Dabei wird als Maßstab das Durchschnittschnittseinkommen aller Versicherten genommen, das im Jahr 2007 bei 29.304 Euro liegt. Für die Zahlungen an die Rentenkasse, die auf diesem Einkommen basieren, erhält man einen Entgeltpunkt.</p>



<p>Fällt das eigene Einkommen geringer aus, sinkt die Zahl der Entgeltpunkte, liegt es über dem rechnerischen Mittel, steigt die Zahl der Entgeltpunkte, die man erhält. So summieren sich über den Zeitraum bis zum Renteneintritt die Punkte, die Summe gibt darüber Auskunft, wie viel der Versicherte schließlich an Rente erhalten kann.</p>



<p>Dazu werden die Punkte, die man bis zu diesem Zeitpunkt gesammelt hat, zusammengezählt und mit dem monatlichen Rentenbetrag multipliziert. Dieser beträgt 26,13 Euro in den alten Bundesländern und 22,97 Euro in den neuen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Punkte sind gleich wichtig</h4>



<p>Klar ersichtlich wird hieraus, dass bestimmte Mythen über die Rente, die unverändert kursieren, schlichtweg falsch sind. So sind die letzten Jahre vor Eintritt in den Ruhestand keineswegs wichtiger als die ersten Jahre – die Punkte, die man am Anfang des Berufslebens gesammelt hat haben den gleichen Wert wie jene Punkte, die am Ende gesammelt werden.</p>



<p>Möglicherweise hängt dieser Irrtum damit zusammen, dass die so genannte Renteninformation, die regelmäßig an die Versicherten geschickt wird, eine Prognose über die Höhe der Rente auf der Basis der vorangehenden fünf Jahre abgibt. Es ist denkbar, dass dieser Modus auch für die eigentliche Rente als maßgebend angesehen wird, ein Irrtum, denn für die Rente sind alle Punkte gleich.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rente für fast Jedermann</title>
		<link>https://vorsorgewissen.de/altersvorsorge/gesetzliche-rente/rente-fuer-fast-jedermann/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Kiveris]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 04 Jan 2026 18:01:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesetzliche Rente]]></category>
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					<description><![CDATA[In Deutschland bildet die Gesetzliche Rentenversicherung die unbestritten wichtigste Grundlage der Altersvorsorge. Kein Wunder, schließlich leisten sehr...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Rente für fast Jedermann</h2>



<p>In Deutschland bildet die Gesetzliche Rentenversicherung die unbestritten wichtigste Grundlage der Altersvorsorge. Kein Wunder, schließlich leisten sehr viele Menschen Zahlungen an den Versicherungsträger und erwerben so Ansprüche auf eine Gesetzliche Rente.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Viele Berufsgruppen zahlen ein</strong></h4>



<p>Natürlich gilt das für alle Angestellten und Arbeiter und auch für die Auszubildenden. Doch neben diesen klassischen sozialversicherungspflichtigen Berufen sind auch viele Selbstständige in der Gesetzlichen Rentenversicherung vertreten: Handwerksmeister etwa, Hebammen, Künstler und Publizisten Küstenschiffer, Seelotsen seien als Beispiel genannt.</p>



<p>Zu den Beitragszahlern zählen auch Wehrdienstleistende, sowie Zivildienstleistende, wobei hier der Staat zahlt. Auch Bezieher von Krankengeld, Arbeitslosengeld und anderen Leistungen sind ebenfalls Mitglied in der Gesetzlichen Rentenversicherung.</p>



<p>Unterschiede gibt es dabei vor alle bei der Frage, wie die Zahlung an die Rentenkasse organisiert wird.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Arbeiter und Angestellte</h4>



<p>Die mit einigem Abstand größte und wichtigste Gruppe der Beitragszahler für die Gesetzliche Rentenversicherung sind die abhängig beschäftigten Arbeiter und Angestellten. Vorm Bruttolohn wird automatisch ein festgesetzter Teil an die Rentenversicherung bezahlt, der Beitragssatz ist auf 19,5 Prozent gestiegen. Allerdings teilen sich diesen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, vom Bruttolohn werden also 9,75 Prozent für die Gesetzliche Rentenversicherung abgezogen.</p>



<p>Die Beiträge steigen also mit dem Gehalt, allerdings nicht unbegrenzt. Wird ein bestimmter Betrag überschritten, bleibt der zu zahlende Beitrag gleich. Die Einkommens-Grenze liegt gegenwärtig bei 5.250 Euro in den alten Bundesländern und bei 4.400 Euro in den neuen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Selbstständige</h4>



<p>Auch unter den Selbstständigen gibt es Berufsgruppen, die rentenversicherungspflichtig sind. Diese haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Einmal können sie den so genannten Regelbeitrag zahlen oder aber 19,5 Prozent ihres Arbeitseinkommens.</p>



<p>Der Regelbeitrag liegt aktuell bei 470,93 Euro in den alten und 395,85 Euro in den neuen Bundesländern. Die Zahlung geschieht, ohne dass ein Nachweis des Einkommens nötig ist. Wer sich nicht darauf einlassen will, kann auch eine einkommensgerechte Zahlung durchführen, die etwas komplizierter ausfällt. Hier bildet der Einkommensbeleg, in der Regel in Form des Einkommenssteuerbescheids, die Grundlage für die Berechnung der Zahlungen. Die Beiträge werden auf dieser Basis festgesetzt und für die kommenden Jahre immer leicht erhöht – der Versicherungsträger geht davon aus, dass der Selbstständige seine Einnahmen erhöht.</p>



<p>Ist dem nicht der Fall bzw. werden Jahr für Jahr unterschiedliche Einkunftshöhen erzielt, muss man als Selbstständiger das dem Versicherungsträger durch Vorlage des Einkommenssteuerbescheides mitteilen, was die automatische Anhebung verhindert. Auch eine Senkung der Beiträge ist möglich, wenn die Einnahmen wenigstens 30 Prozent unter denen des Vorjahres liegen.</p>



<p>Daneben existieren auch eine Reihe von Ausnahmen, etwa für Existenzgründer, die in den ersten drei Jahren nur die Hälfte des Regelbetrages zahlen müssen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Besonderheiten und Ausnahmeregelungen</h4>



<p>Manche Selbstständigen können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, was an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, die sich zum Teil drastisch voneinander unterscheiden, je nachdem wie lange die Selbstständigkeit andauert bzw. welcher Berufsgruppe man angehört.</p>



<p>Ausnahmen gibt es auch bei niedrigen Einkommen. Geht man einem Mini-Job nach und verdient pro Monat nicht mehr als 400 Euro, ist man von der Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen befreit. Der Arbeitgeber hingegen muss 15 Prozent bezahlen, weshalb auch Mini-Jobber rentenversichert sind.</p>



<p>Man kann seine Beiträge auch auf 19,5 Prozent aufstocken, wodurch sich der Mini-Jobber mit 4,5 Prozent seines Einkommens beteiligen kann.</p>



<p>Selbstständige Künstler und Publizisten kommen in den Genuss einer besonderen Regelung. Sie sind über die so genannte Künstlersozialkasse versichert, die wie eine Art Arbeitgeber auftritt. Die Hälfte der Beiträge leistet der Künstler/Publizist, 20 Prozent zahlt der Bund, Verlage, Produzenten und Theater usw. zahlen 30 Prozent.</p>
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