In einem Punkt ist die Entscheidung des Bundesfinanzhofes glasklar: Die Steuerpflicht auf Renten entspricht der Verfassung. Auch die so genannte „nachgelagerte Besteuerung“ wird in dem Urteil als rechtmäßig bezeichnet. Als einzige Einschränkung haben die Richter geäußert, dass es in Einzelfällen durchaus zu Doppelbesteuerung kommen kann.
Grundsätzlich ist es so, dass seit 2005 ein Systemwechsel bei der Besteuerung von Renten durchgeführt wird, der langfristig das Verfahren umstellen soll: Bis 2040 werden die Renten sukzessive immer höher besteuert, im Gegenzug können die Steuerzahler aber jährlich mehr von dem steuerlich absetzen, was sie an Beiträgen in die Rentenkassen zahlen.
Letztlich geht diese Umstellung auf ein Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes zurück. Dabei ist allerdings gefordert worden, dass eine Doppelbesteuerung nicht vorkommen soll, womit die Einschränkung der Richter des Bundesfinanzhofes eine beachtliche Gewichtung bekommt.
Für viele Rentner kommt es aktuell zu der Situation, dass sie für ihre Renten Steuern entrichten müssen, obwohl die Beiträge dazu ganz oder zum erheblichen Teil aus bereits versteuertem Einkommen entrichtet worden sind. Das führt zu einer Welle an Klagen, eine davon ist vom Bundesfinanzhof für die grundsätzliche Einschätzung genützt worden.
An der Besteuerung von Renten dürfte sich damit grundsätzlich nicht mehr viel ändern, meinen Experten, anders sieht es mit der Frage der Doppelbesteuerung aus. Hier rechnen Rechtsexperten damit, dass diese Frage in den kommenden Jahren weiter diskutiert und rechtlich umstritten sein werde.