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Wohn-Riester auf dem Weg

Die große Koalition in Berlin hat eine neue Form der staatlich geförderten Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Interessierte können nun zum „Wohn-Riester“ greifen, mit dem sich eine Immobilienkauf durch staatliche Zulagen leichter bewältigen lassen soll. Anders als bei den herkömmlichen Riester-Varianten hat der Altersvorsorgende hier keine Form der „Rente“, die Vorsorge geschieht dadurch, dass er sich bei einer eigenen Immobilie die Miete im Alter spart.

Riester-Regeln bleiben

Hinsichtlich der Förderung des Modells durch den Staat hat sich gegenüber den anderen Riester-Renten nichts geändert. Jeder Sparer, der die Voraussetzung erfüllt, erhält 154 Euro pro Jahr, sind Kinder vorhanden, kommen noch einmal 185 Euro hinzu. Sollte das Kind nach dem 31.12.2007 geboren worden sein, wären es sogar 300 Euro pro Jahr.

Die Voraussetzung ist, dass der Sparer vier Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in den Riester-Vertrag steckt; die Höchstgrenze liegt bei 2.100 Euro pro Jahr. Anders als bei den gewöhnlichen Riester-Renten geht es beim „Wohn-Riestern“ darum, die Kredite, die im Zusammenhang mit einem Immobilien-Kauf auftreten, zu tilgen.

Geld aus Riester-Verträge

Hat ein Hauskäufer bereits einen herkömmlichen Riester-Vertrag abgeschlossen, kann das darauf angesparte Geld auch für den Immobilien-Erwerb verwendet werden. Der grundlegende Vorzug dieser Regelung liegt auf der Hand: Das Eigenkapital steigt, damit sinkt das Geld, das von der Bank geliehen werden muss – entsprechend kommt der Käufer günstiger dabei weg.

Zwei Einschränkungen

Allerdings gibt es zwei Einschränkungen. Zum einen werden die meisten Riester-Renten-Sparer erst 2010 auf ihr bereits angesammeltes Kapital zurückgreifen können, denn der Gesetzgeber hat eine Übergangsfrist geschaffen: 2008 und 2009 dürfen nur Gelder entnommen werden, wenn mindestens 10.000 Euro angespart worden sind. Das dürfte allenfalls in Ausnahme-Fällen so sein.

Eine grundsätzliche Einschränkung ergibt sich daraus, dass Wohn-Riestern nicht für jede Immobilie möglich ist. Nur Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen werden gefördert. Besitzer bzw. Käufer von Mehrfamilienhäusern gehen leer aus.

Wohn-Riester-Angebote kommen

Experten rechnen damit, dass Ende des Jahres 2008 erste gezielte Sparformen für das „Wohn-Riestern“ von den Bausparkassen angeboten werden. Diese Produkte sollen das Bausparen und das Wohn-Riestern kombinieren. Naturgemäß ist jetzt noch unklar, zu welchen Konditionen diese Verträge auf den Markt kommen werden. Einige Experten rechnen damit, dass diese Form der Immobilienfinanzierung teuerer ausfällt, als herkömmliche Produkte.

Steuern: Alles auf einmal – oder Raten

Wie alle Riester-Produkte muss auch das „Wohn-Riestern“ versteuert werden. Da hier aber keine Rente gezahlt wird, auf die Steuern erhoben werden können, greift der Staat über die so genannte „nachgelagerte Besteuerung“ zu.

Ein fiktives Wohngeldkonto wird gebildet, hier werden die Zuschüsse und die geförderten Tilgungsraten, sowie zwei Prozent Zinsen pro Jahr verrechnet. Diese so entstehende Summe muss versteuert werden, die Grundlage bildet der persönliche Steuersatz.

Der Staat lässt dem Wohn-Riester-Rentner dann die Wahl, die Steuerschuld auf einen Schlag zu tilgen oder das auf Raten zu tun. Wer auf einmal zahlt, dem kommt der Staat mit einem Abschlag von 30 Prozent entgegen.