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Energiepass: Pflicht für viele

Nein – einfach und überschaubar sind die Regelungen im Zusammenhang mit dem Energiepass nicht. So hat man vergeblich darauf gehofft, dass der Gesetzgeber einfach jede Immobilie der Republik in die Pflicht einbezieht, einen aussagekräftigen Energiepass auszustellen.

Stattdessen gibt es derer zwei und viele Einzelfallregelungen, die vielen als ein getreulicher Spiegel erfolgreicher Lobbyarbeit dienen. Da jedoch viele Immobilienbesitzer in der Pflicht stehen, einen Energiepass vorzulegen, lohnt sich auch der Blick auf das etwas verknäulte Regelungsgeflecht zum Energiepass.

Verbrauchsausweis versus Bedarfsausweis

Wie schon erwähnt gibt es zwei Energiepassvarianten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Letzterer ist billig und leicht zu erstellen, denn er beruht auf dem konkreten Energiebedarf der Immobilie der zurückliegenden drei Jahre. Ermittelt werden die Daten anhand der Heizkostenabrechnung, etwas abgeglichen durch Daten über die Witterung: Schließlich haben die milden Winter zuletzt den Verbrauch gedrückt.

Klar ist, dass in dieser Rechnung in starkem Maße das Verbrauchsverhalten des Mieters oder Nutzers einfließt: Wenn der mit dickem Norwegerpulli auch die strengen Winter unbeschadet durchfröstelt dürfte der Verbrauch deutlich hinter dem zurückbleiben, was eine Familie mit Kleinkindern verbraucht.

Mit einem Wort: Der Verbrauchsausweis sagt vergleichsweise wenig über die Qualitäten des Hauses aus, immerhin sind auch hier Modernisierungsvorschläge enthalten.

Ganz anders der Bedarfsausweis: Hier wird der Energiebedarf anhand eher aufwändiger technischer Daten errechnet. Die Aussagekraft ist entsprechend besser und wesentlich detaillierter, denn der Interessent erhält Auskunft über die Heizanlage, die Dämmung oder auch den Verlust von Energie via Dach und Fenster. Außerdem enthält diese Passform konkrete Verbesserungsvorschläge.

Der Vorteil des Verbrauchsausweises liegt im geringeren Preis, der zwischen 25 und 100 Euro liegt, während 300 bis weit über 1.000 Euro beim Bedarfsausweis fällig werden können.

Wer braucht welchen Pass (nicht)?

Zunächst einmal benötigen Zeitgenossen, die eine Immobilie selbst nutzen, keinen Energiepass; außerdem haben Altmieter eines Objekts keinen Anspruch darauf, einen Energiepass einzusehen.

Seit 2002 müssen für alle Neubauten und Altbauten mit wesentlichen Umbauten einen Energiepass ausgestellt werden. Seit dem 01. Juli 2008 gilt das auch für Häuser und Mietwohnungen, die bis Ende 1965 erbaut worden sind. Für jene, zwischen 1966 und 2002 erstellt worden sind, wird das ab 31. Dezember 2008 Pflicht. Gewerbebauten und Geschäftshäuser sind dann ab dem 01. Juli 2009 an der Reihe.

Kompliziert wird die Regelung durch die Frage, wer welchen Pass haben muss. Neubauten brauchen seit 2002 einen Bedarfsausweis, ab dem 01. September 2008 wird das auch für jene Altbauten Pflicht, die bis zu vier Wohneinheiten aufweisen, sofern der Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt worden ist.

Wer später gebaut hat, mindestens die Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht oder anderweitig durch das Raster fällt, kann weiterhin zwischen dem billigen Verbrauchsausweis und dem teuren Bedarfsausweis wählen.

Alles klar? Es ist sicher ein schwacher Trost, dass durchaus noch kompliziertere Lösungen für die Gestaltung des Energiepasses möglich gewesen wären. Man hätte es eben auch einfacher machen können nach dem Motto: einen für alle.

Wo bekommt man einen Energiepass?

Kaum naht der Energiepass und somit die Aussicht auf Kosten, warnen Verbraucherzentralen vor unseriösen und zweifelhaften Wegen, sich ein möglichst billiges Dokument zu verschaffen. Im Internet zum Schnäppchenpreis zuzuschlagen hält beispielsweise die Verbraucherzentrale von NRW für keine gute Idee, denn auf der Basis einer Prüfung sind zahlreiche Aussteller durchgefallen hinsichtlich der Sorgfalt bei der Ausstellung eines Energiepasses.

So darf der Bedarfsausweis eigentlich nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden, worunter Architekten, Ingenieure und geschulte Energieberater zählen. Bei den Verbraucherzentralen gibt es im Internet Hinweise auf gute Anbieter, außerdem finden sich dort oft auch Tipps für die Verbesserung der Energiebilanz der Immobilie.

Wichtig ist, dass die im Bedarfsausweis aufgenommenen Verbesserungsvorschläge nicht ausgeführt werden müssen. Allerdings dürften diese Vorschläge sicherlich beim Verkaufsgespräch zum Thema werden.