vorsorgewissen.de

Energiepass: Pflicht für viele

Nein – einfach und überschaubar sind die Regelungen im Zusammenhang mit dem Energiepass nicht. So hat man vergeblich darauf gehofft, dass der Gesetzgeber einfach jede Immobilie der Republik in die Pflicht einbezieht, einen aussagekräftigen Energiepass auszustellen. Lesen Sie mehr über Einzelregelungen zum Energiepass.




Immobilien als Kapitalanlage

Viele Zeitgenossen träumen davon, mit einer Immobilie Geld zu verdienen. Und zwar nicht auf die klassische Weise, indem mit einem Eigenheim die Mietzahlungen gespart werden und eine Altersvorsorge aufgebaut wird, sondern durch fremdgenutzte Immobilien. Lesen Sie hier mehr über Imobilien als Kapitalanlage.

Wohn-Riester

Noch ist vieles am so genannten „Wohn-Riester“ unklar, fest steht bislang nur: Es kommt. Das ist keineswegs selbstverständlich, denn lange Zeit sah es durchaus so aus, als würde die Immobilien-Variante der staatlich geförderten Altersvorsorge gar nicht mehr realisiert werden. Jetzt hat sich die große Koalition in Berlin zusammengerauft, das „Wohn-Riester“-Konzept ist auf dem Weg.

 

Sparen für mietfreies Wohnen im Alter

Worum geht es eigentlich bei der Initiative „Wohn-Riester“? Um zweierlei: Erstens soll auf diesem Wege das mietfreie Wohnen im Alter gefördert werden, das bei vielen als wichtige Möglichkeit zur Altersvorsorge gilt.
Zum zweiten handelt es sich dabei um einen Ersatz für die vor einigen Jahren gestrichene Eigenheimzulage.
Der Bezug zur Rente wird also dadurch hergestellt, dass sich Besitzer von selbstgenutzten Immobilien im Alter das Geld für die Kaltmiete sparen, zumindest zum Teil, und so mit einer geringeren Rente auskommen.

Wie funktioniert „Wohn-Riester“?

Das Prinzip des „Wohn-Riesterns“ funktioniert zunächst ähnlich dem ganz normalen „Riestern“: Sparleistungen für eine selbst genutzte Immobilie werden bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr von der Steuer befreit.
Für diese Sparleistungen oder Tilgungsleistungen können Immobilienkäufer auch die Riester-Zulagen kassieren. Diese gelaufen sich aktuell auf jährlich 154 Euro, hinzukommen bis zu 185 Euro je Kind bzw. sogar 300 Euro je Kind, das nach 2007 geboren worden ist.
Wie üblich müssen derartige Zuschüsse extra beantragt werden, sie können ebenfalls für die Immobilie verwendet werden, etwa durch Sonderzahlungen bei der Tilgung oder aber zur Aufstockung der Bausparverträge.

Bereits laufende Riester-Verträge nutzen!

Der entscheidende Fortschritt dürfte aber in der wesentlich freundlicheren Gestaltung bei der Nutzung bereits laufender Riester-Verträge liegen. Bislang konnten höchsten 50.000 Euro entnommen werden, und dieser Betrag musste später wieder auf das Konto zurückgeführt werden. Bis zum Rentenbeginn musste das Riester-Konto wieder vollständig ausgeglichen sein.
Die Neuregelung beendet diese Knebel: Das angesparte Kapital kann vollständig zum Kauf der Immobilie verwendet werden, eine Rückzahlung ist nicht nötig. Für die Käufer von Immobilien ist das sehr vorteilhaft, denn auf diese Weise steigt der Eigenkapitalanteil, was wesentlich positive Auswirkungen auf die Gestaltung der Kreditaufnahme bzw. eine Umschuldung hat.

Steuern im Alter

Wie gesehen ist „Wohn-Riester“ zunächst von der Steuer befreit. Das gilt auch für die anderen Riester-Varianten, die aber später, im Alter während der Auszahlungsphase steuerpflichtig werden.
Auch beim „Wohn-Riester“ hat sich eine Lösung gefunden, wie man das regeln kann, denn hier gibt es ja keine monatliche Rente, die besteuert werden kann. So behilft man sich mit einem rechnerischen Kniff: Es wird ein fiktives „Wohnförderkonto“ geführt. Hier werden die jährlichen Sparsummen zuzüglich zwei Prozent Zinsens verbucht.
Auf dieser Grundslage wird dann der Betrag errechnet, den der Geförderte im Alter mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern hat.
Wie üblich ist auch das durchaus von Vorteil, denn im Alter ist der persönliche Steuersatz in der Regel geringer als während des Berufslebens.