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Wohn-Riester: Eine neue Form der geförderten Altersvorsorge

Seit Anfang November 2008 werden in Deutschland zahlreiche Produkte angeboten, die als zertifiziert für das so genannte „Wohn-Riester“ gelten.  Damit hat der Staat im Rahmen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge einen Ersatz für den Wegfall der Eigenheimzulage geschaffen.
Im Kern gelten für den Wohn-Riester die gleichen Bedingungen wie für alle anderen Riester-Rente-Optionen: Der Sparer muss mindestens vier Prozent seines Vorjahreseinkommens in einen solchen Vertrag einzahlen, dann erhält er vom Staat diverse Zulagen. 154 Euro sind das, zuzüglich 185 Euro pro Kind, das bis zum 31.12.2007 geboren wurde. Kinder, die ab dem 01.01.2008 das Licht der Welt erblickten, bekommen sogar 300 Euro pro Jahr an Zulagen.

Miet-Last im Alter vermeiden

Damit wird dem Sparer der Erwerb einer Immobilie erleichtert. Diese soll dem späteren Eigenheimbesitzer das Rentendasein versüßen. Während die anderen Riester-Spar-Arten darauf abzielen, dem Rentner mehr Geld nach dem Eintritt in den Ruhestand zu verschaffen, geht es beim Wohn-Riestern in die andere Richtung: Hier soll die Belastung durch Mietzahlungen gesenkt werden.
Die Süddeutsche Zeitung hat unlängst in einer Grafik dargestellt, wie hoch diese für Rentner ausfallen kann. Die „typische Mietlast“ ab dem Lebensjahr 55 – 59 steigt nämlich rapide an. So liegt diese stabil bei 17 bis 18 Prozent des Nettoeinkommens eines Haushalts, um dann zwischen 55 und 65 Jahren auf 28 Prozent hochzuschnellen.
Genau umgekehrt verhält es sich mit der Belastung für Eigentümer, die bis zu diesem Zeitpunkt von 34 auf 12 Prozent gesunken ist und immer weiter sinkt. In der Modellrechnung sind Heizkosten und Aufwendungen für warmes Wasser nicht inbegriffen.
Folgt man dieses Modell, dann lohnt sich die Altersvorsorge via Immobilie schon. Und genau dazu soll der Wohn-Riester mithelfen.

Vorzüge gegenüber Riester-Rente per Sparplan und Fonds

Interessanterweise macht die aktuelle Finanzkrise deutlich, was passieren kann, wenn man sich per Aktienfonds für das Alter vorsorgend absichern wird. Erwischt man nämlich bei Fälligkeit der Riester-Rente eine Baisse oder gar eine ausgewachsene Krise wie jetzt, dann kann es sein, dass man nur seine Garantiezahlungen erhält. Die weltweite Finanzkrise hat nämlich die Börsenkurse ins Taumeln gebracht und nach Einschätzung von Experten viele Riester-Fonds-Verträge ins Minus rutschen lassen.
Das kann bei einer Immobilie so nicht geschehen. Allerdings ist auch hier angesichts der Vielzahl von Produkten, die von Banken und Bausparkassen angeboten werden, eine fundierte Beratung dringend nötig. Experten weisen darauf hin, dass auch ein Wohn-Riester-Vertrag auf die persönliche Lebenssituation angepasst werden muss.
Ein wichtiger Faktor sind die Steuern. Wohn-Riester wird bekanntlich nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass im Alter für die Leistungen durch den Staat im Rahmen von Wohn-Riester Steuern bezahlt werden müssen. Positiv ist, dass der Steuersatz im Alter unter dem liegt, was man als normaler Arbeitnehmer zahlen muss.

Vier Jahre Zeit bei Hausverkauf

Was aber, wenn die mit Wohn-Riester geförderte Immobilie frühzeitig wieder verkauft wird? Der Eigentümer hat dann zwei Optionen. Einmal kann in eine neue, selbstgenutzte Immobilie investiert werden, für die der Wohn-Riester-Vertrag ganz normal weiterläuft. Zum zweiten besteht die Möglichkeit, das Wohnförderkonto zu tilgen.