Die Verspätungen der Deutschen Bahn sind mittlerweile sprichwörtlich. So ist das Unternehmen immer wieder Zielscheibe von spöttischen Bemerkungen von Kabarettisten, die sich über die Zustände lustig machen. Für viele Reisende und Pendler ist das allerdings weniger lustig. Auch wenn die Bahn selbst nichts für die Verspätung kann, zum Beispiel durch Unfälle, die nicht von der Bahn verursacht werden, oder die Unbilden winterlichen Wetters, bleiben Verspätungen ein Missstand.
Die Bahnkunden sind allerdings gestärkt worden. Seit 2009 besteht die Möglichkeit, bei Verspätungen der Bahn eine Entschädigung zu verlangen. Der wichtigste Faktor, um herauszubekommen, ob man Anrecht auf eine Entschädigung hat (oder eben nicht), ist die Ankunftszeit des Zuges. So können Fahrgäste der Deutschen Bahn bei einer verspäteten Ankunft von mehr als einer Stunde eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrkartepreises geltend machen. Sind es gar zwei Stunden und mehr, erhöht sich die Rate auf 50 Prozent.
Für Besitzer von Zeitkarten gelten andere Regelungen. Bei Verspätungen von einer Stunde im Nahverkehr gibt es 1,50 Euro. Theoretisch, denn die Bahn hat eine Bagatellgrenze von vier Euro eingezogen, erst ab diesem Betrag kommt es zu Zahlungen. Nahverkehrspendler müssen im Rahmen ihrer Zeitkarte also mindestens drei Verspätungen aufweisen, ehe der Euro rollt. Im Fernverkehr ist das anders, denn hier gibt es für eine Stunde bereits fünf Euro. Es gibt zudem eine Maximalgrenze von 25 Prozent des Wertes der Zeitkarte, die ausbezahlt wird.
Auch wenn die Bahn nichts für das Wetter kann, zählen Schnee und Eis, wenn sie Verspätungen verursachen, als Gründe, die Kunden der Bahn einen Erstattungsanspruch bringen. Es gibt aber noch andere Möglichkeiten: Wenn sich nämlich schon vor Fahrantritt abzeichnet, dass die Bahn Verspätungen von mehr als einer Stunde hat, kann der Reisende von seiner Fahrt zurücktreten und den kompletten Fahrpreis sich erstatten lassen. Auch kann er die Fahrt später antreten oder eine alternative Strecke wählen.