Ab dem 15. Januar 2011 wird es für die Kunden von Banken endlich sichtbar, wie hoch die Gebühren einer Abhebung am Kontoautomaten sind. Der bisherige Schleier hebt sich. Denn bislang blieben die Kunden bis zum Blick auf den Kontoauszug im Unklaren, was sie für die Dienstleistung am Automaten zahlen mussten.
Die Höhe der Gebühren unterliegt immensen Spannen. Branchenkenner nennen zehn, ja gar zwanzig Euro an Gebühren bei einzelnen Banken im Falle einer Abhebung, sofern der Kunde einer anderen Gruppe von Geldinstituten angehört. Derer gibt es vier, nämlich Sparkassen, Volks- und Raiffeisenkassen, große Privatbanken und kleine Privatbanken.
Der Grenzübertritt am Automaten kostet Gebühren und deren Höhe hat manchem Kunden die Zornesader auf der Stirn schwellen lassen. Auf Druck des Kartellamtes, das sich nach Beschwerden von Kunden einschaltete, haben die Geldinstitute nach einer Lösung gesucht. Ab dem 15. Januar ist die kleinere endlich umgesetzt.
Eigentlich sollte es eine einheitliche Höchstgebühr geben, was nicht allen Banken passte. Während die privaten Banken einer Höchstgrenze der Gebühr von 1,95 Euro zustimmten, lehnten Sparkassen, sowie Volks- und Raiffeisenkassen ab. Blieb also die Einigung darauf, wenigstens am Kontoautomaten für Transparenz zu sorgen.
Wer also einen solchen Apparat nutzt, bekommt ab dem 15. Januar 2011 angezeigt, wie hoch die Gebühren sein werden. Das soll nach Einschätzung von Experten für sinkende Preise sorgen. Horrende Gebühren in Höhe von zehn oder zwanzig Euro werden damit ausgeschlossen, meinen Experten.
Der Kunde soll nämlich den Vorgang des Geldabhebens abbrechen können, wenn die Gebühren angezeigt werden. Um die Geldautomaten ausreichend auszulasten, stehen die Institute unter Druck, die Kunden bei der Stange zu halten – was nur durch umgekehrtes Drehen der Gebührenschraube möglich ist.
Zeitungsberichten zufolge soll es schon im Vorfeld entsprechende Schritte gegeben haben. So will die Süddeutsche Zeitung erfahren haben, dass einige Banken statt 7,50 Euro jetzt nur noch 3,50 Euro verlangen würden – mehr als die Hälfte weniger also. Das läge auch unter der durchschnittlichen Gebühr.
Diese wird mit rund 5,64 Euro angegeben, was auf eine Ermittlung der Finanzberatung Max Herbst zurückgeht. Das Bundeskartellamt hat sich gegenüber dieser Lage kritisch geäußert und die Institute zusätzlich unter Druck gesetzt, ihre enormen Preise zu verringern. Bleibt das auch nach dem 15. Januar 2011 aus, wird das Amt wohl abermals aktiv.