Seit Jahresbeginn 2009 hat es eine Reihe von Änderungen im Rahmen der Gesundheitsversorgung in Deutschland gegeben. Der Gesundheitsfonds wäre zu nennen, aber auch die gesetzliche Verpflichtung der Privaten Krankenversicherer, bislang unversicherten Personen einen Basistarif anzubieten.
Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge gibt es dabei aber Schwierigkeiten. Das Blatt beruft sich auf Verbraucherzentralen im Bundesgebiet, denen Beschwerden vorliegen: So seien Interessenten von den Privaten Krankenkassen abgespeist worden.
Besonders Kleinstelbstständige gehören zu den Gruppe von Zeitgenossen, die nicht krankenversichert sind. Diesen wollte der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnen, sich per Basistarif im Rahmen einer Privaten Krankenversicherung abzusichern. Das sollte – anders als sonst bei den Privaten üblich – ohne Rücksicht auf Vorerkrankungen.
Wie es scheint, ist das ein Grund dafür, dass Versicherungsansinnen für das Verhalten der Versicherungen, die sich dem Zeitungsbericht zufolge Ausreden bedienen: Tarifinfos lägen noch nicht vor, heißt es da. Oder Rückrufe erfolgen nicht.
Verbraucherschützer raten Interessenten, am besten nachweisbar die Anfrage an die Versicherung zu stellen. Etwa durch ein Einschreiben mit Rückschein. In Fällen, in denen das nicht reicht, sollte man sich an die Versicherungsaufsicht des Bafin wenden.