Nicht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung dreht sich Anfang des Jahres 2010 viel um die Frage der Beiträge, auch die privaten Krankenkassen haben zum Teil die Tarife kräftig angehoben. Das lässt für viele privat Versicherte die Frage aufkommen, ob man sich der Beitragserhöhung nicht entziehen kann. Doch das ist keineswegs einfach, denn der Weg, der gesetzlich Versicherten offen steht, ist bei privat Versicherten problematisch.
Gesetzliche Krankenkassen fürchten am meisten, dass die Versicherten sich einfach eine andere Krankenkasse suchen. Das geht im Falle privat Versicherter nicht ganz so einfach, denn ein Wechsel zu einem anderen Anbieter kann mit erheblichen Einbußen verbunden sein. Zum einen durch den möglichen Verlust der individuell angesparten Altersrückstellungen, die allenfalls in geringem Umfang mitgenommen werden können.
Als Sperre gegen eine Anbieterwechsel wirken auch das Alter bzw. die Gesundheit: Private Krankenkassen kalkulieren ihre Tarife anders als gesetzliche Krankenkassen individuell. Ältere oder gar chronisch Kranke haben schlechte Karten, durch einen Wechsel der privaten Krankenkasse Geld zu sparen.
Allerdings gibt es für privat Versicherte durchaus Wechselmöglichkeiten – und zwar innerhalb des bestehenden Anbieters. Denn die private Krankenversicherung muss seinen Mitgliedern die Möglichkeit einräumen, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Naturgemäß wird die private Krankenversicherung das dem Kunden nicht sonderlich gern mitteilen, denn die Einnahmen sinken so.
Möglich ist auch, den bestehenden Vertrag zu modifizieren. In Absprache mit der privaten Krankenversicherung können zum Beispiel Dinge wie Einbettzimmer entfallen. Auch lässt sich der Selbstbehalt erhöhen – was natürlich dazu führt, im Krankheitsfall mehr zu zahlen. Möglich ist auch, in einen Standard- oder Basistarif zu wechseln, der mehr oder weniger das abdeckt, was die gesetzliche Krankenkasse bietet.
Apropos gesetzliche Krankenkasse: Auch hierhin kann der Versicherte wechseln, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Der Bruttoverdienst muss unterhalb der Grenze für die Versicherungspflicht gefallen sein, der für 2010 bei 4.162,50 Euro liegt. Außerdem darf der Versicherte nicht älter als 54 Jahre sein und muss versicherungspflichtig sein, etwa nach Aufgabe einer Tätigkeit als Selbstständiger und der Aufnahme einer Stelle als abhängig Beschäftigter für mindestens zwölf Monate.