Die Riester-Rente boomt und angesichts der relativ hohen staatlichen Zulagen und der Möglichkeit, mit der fondsgebundenen Variante auch eine ordentliche Rendite zu erzielen, sollte nicht ganz auf dieser Form der zusätzlichen Renten-Vorsorge verzichtet werden.
Wichtig ist zu begreifen, dass die Riester-Rente eine Form der Ergänzung ist, die Basis bleibt die staatliche Rentenversicherung, die aber nach der Rentenreform in den kommenden Jahren sinken wird. Grundsätzlich dient die Riester-Rente zunächst einmal dazu, die Vorsorge-Lücke, die durch die Renten-Reform entstanden ist, zu schließen oder zumindest zu verringern. Allerdings stellt sich ohnehin die Frage, wie man für das Alter den Lebensstandard sichert, und daher sollte man auch über Riester hinaus Alternativen ins Auge fassen und zwar möglichst früh!
Die Riester-Rente hat hinsichtlich ihrer Konzeption durchaus Nachteile aufzuweisen. So können nur zertifizierte Produkte überhaupt ausgewählt werden, was die Auswahlmöglichkeiten deutlich einschränkt.
Darüber hinaus wird die Auszahlung nur als Leibrente gewählt, allenfalls 30 Prozent können zu Rentenbeginn sofort ausgeschüttet werden. Damit lässt sich immerhin ein Urlaub oder eine andere größere Anschaffung nach Beginn der Rente finanzieren, allerdings ist der Spielraum natürlich eng begrenzt.
Bei einer so genannten „schädlichen Verwendung“ müssen Zulagen und Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden. Das könnte durch den Tod der anspruchsberechtigten Person vor Rentenbeginn der Fall sein, immerhin kann der Ehepartner dann die Zulagen des Verstorbenen übernehmen, wenn er einen eigenen Riester-Vertrag hat.
Die Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland, wie es in den zurückliegenden Jahren immer mehr in Mode gekommen ist, wäre auch eine Form der schädlichen Verwendung – entsprechend müssten Zulagen und Steuervorteile zurückerstattet werden. Problematisch ist auch die Beleihung des eingezahlten Kapitals, zumindest ist das nicht ohne weiteres möglich.
Eine Alternative besteht darin, die Vorteile des Riester-Sparens zu nutzen, ohne sich allein auf diese Form der Altersvorsorge zu fokussieren. Bei dieser Variante ist zu prüfen, ob man je nach familiärer Situation nicht die staatlichen Zulagen so weit möglich einkassiert. Vor allem, wenn Kinder vorhanden sind, sind die Zulagen recht stattlich.
Dabei sollte man aus Rendite-Gründen, vor allem, wenn in jungen Jahren mit dem Riester-Vertrag begonnen wird, die Investmentsfonds-Variante gewählt werden, um auch mit dem begrenzten Kapital langfristig recht hohe Zinsen zu erzielen. Dieser Teil der Altersvorsorge wäre damit ein relativ beschränktes Zubrot zur gesetzlichen Rente, wobei dieses bei jungen Riester-Rentern wegen der langen Laufzeit und des Zinseszins-Effektes recht ordentlich ausfallen könnte.
Parallel zur Riester-Rente wird auf „normales“ Fondssparen gesetzt. Hierbei fallen die genannten Nachteile der Riester-Rente weg, man kann sich zu Renten-Beginn den gesamten Betrag auszahlen lassen und auch den Hauptwohnsitz nach Belieben wählen.
Hinzu kommen noch drei weitere Vorteile: Die Zahl der möglichen Produkte ist wesentlich größer als bei der Riester-Rente, wo nur zertifizierte Produkte ausgewählt werden können. Außerdem kann man hier leichter Fonds ohne Ausgabenaufschlag erhalten, was sich vor allem langfristig massiv auf die Rendite auswirkt. Der Ausgabenaufschlag beträgt bis zu 5 Prozent, ohne diesen steigt entsprechend die langfristige Rendite.