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Gesundheitsfonds: So soll es funktionieren

Im Rahmen der 2007 beschlossenen Gesundheitsreform wird ab 2009 der so genannte Gesundheitsfonds eingeführt. Der Begriff „Gesundheitsfonds“ ist eigentlich irreführend, denn es handelt sich im Grunde genommen um einen voluminösen Topf, der aus drei Quellen mit finanziellen Mitteln gefüllt wird, ehe die Beträge wieder an die Krankenkassen ausgeschüttet werden. Der Gesundheitsfonds ist somit eher eine Sammelstelle für mehrere Milliarden Euro, die jährlich dorthin abgeführt werden.

Drei Quellen füllen den Topf

Insgesamt soll der Gesundheitsfonds rund 145 Milliarden Euro umfassen, die aus drei Quellen in den zentralen Sammeltopf sprudeln sollen. Mehr als die Hälfte davon, also 75 Milliarden Euro, kommen aus den Taschen der Versicherten, die rund acht Prozent ihres Bruttolohns an den Topf abführen müssen.

Die nächste große Gruppe sind die Unternehmen, die rund sieben Prozent des Bruttolohns zahlen werden, was einem Volumen von rund 65 Milliarden Euro entspricht. Der Unterschied zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern ist ein Kritikpunkt, der immer wieder vorgebracht worden ist.

Die dritte Quelle sind alle Steuerzahler: Ein Zuschuss von vier Milliarden Euro soll durch die Steuerzahler finanziert werden, dieser soll jährlich um 1,5 Milliarden Euro steigen. Damit werden unter anderem die Krankenkassen-Beiträge für Kinder finanziert.

Finanzierung

Der Gesundheitsfonds, der so dem Plan entsprechend 145 Milliarden Euro fassen soll, wird mindestens 95 Prozent der Ausgaben finanzieren müssen. Die Kassen erhalten für jeden Versicherten eine einheitliche Pauschale, die nach diversen Kriterien aufgestockt oder verringert werden kann.

Neben diesem Grundprinzip gibt es noch so genannte Zuschläge oder Rückerstattungen, welche allein die Versicherten betreffen. So sollen gut wirtschaftende Kassen ihren Versicherten einen Teil der Beiträge zurückerstatten; jene Kassen, die nicht mit ihrem Geld auskommen, werden dagegen einen Zusatzbeitrag erheben müssen, der allerdings nicht mehr als ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen ausmachen darf.