Selten herrscht unter Experten eine derartige Einmütigkeit wie beim Thema Berufsunfähigkeit: Unbedingt müssten die Menschen sich gegen eine Berufsunfähigkeit absichern, lautet der Tenor. Und: Sie tun es nicht. Nur jeder Fünfte soll sich gegen Berufsunfähigkeit abgesichert haben, ist zu hören. Vier Fünftel der Bevölkerung geht somit also ein hohes Risiko ein.
Denn mit der Änderung der gesetzlichen Grundlage werden nach 1961 Geborene von der staatlichen Rentenkasse nur noch mit einem recht geringen Betrag abgespeist und das auch nur unter vergleichsweise restriktiven Bedingungen. Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, wird die Kasse aktiv und zahlt. Durchschnittlich sind es 758 Euro für einen im Westen Deutschlands lebenden Mann.
Die Differenz zum benötigten Geld lässt sich leicht errechnen, viele müssten im Falle einer Berufsunfähigkeit sich drastisch einschränken. Doch das ist schon der ideale Fall, denn für jene, die noch drei bis sechs Stunden täglich arbeiten könnten, wird nur die Hälfte gezahlt. Alle anderen gehen leer aus. Mit einem Wort: Berufsunfähigkeit ist existenzgefährdend.
Entsprechend sollte vorgesorgt werden und das möglichst früh. Ein recht zeitiger Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ genannt, ist aus zwei Gründen wichtig. Einmal verringert ein niedriges Eintrittsalter die monatlich zu entrichtenden Beiträge, zum Zweiten richten sich die Beiträge nach dem Risiko, das die Versicherungsgesellschaft beim Versicherten sieht.
Experten nennen als Faustregel: Junge Menschen sind gesünder und haben viel weniger Vorerkrankungen. Doch genau diese Vorerkrankungen sind eine knifflige Hürde. Der Versicherungswillig muss diese angeben, weil er sich sonst dem Risiko aussetzt, im Falle einer Berufsunfähigkeit leer auszugehen. Die Versicherung könnte sich darauf berufen, nicht richtig informiert worden zu sein und die Zahlung einer Rente verweigern.
So sollte im Rahmen einer Antragsstellung immer möglichst alles genau aufgelistet werden, was an Vorerkrankungen genannt werden kann. Dabei sollte man sich darüber im Klaren sein, dass derartige Vorerkrankungen zu einer Ablehnung führen können. Das hat weitreichende Folgen, denn eine Ablehnung für dazu, dass man bei der Datensammlung HIS landet. Aus dieser kann man erst nach fünf Jahren nachfragen, ob die Daten gelöscht worden sind. Dann erst lohnt ein neuer Anlauf für eine BUZ.
Bei einer Absicherung trotz Vorerkrankung kann es sein, dass die Versicherung diese Indikation ausdrücklich im Vertrag für eine Rente ausschließt. Der Versicherte sollte in diesem Fall versuchen, mit der Versicherung eine Frist zu vereinbaren, ab der dieser Passus entfällt, wenn die entsprechenden Beschwerden nicht mehr vorhanden sind. Alternativ kann über Risikozuschläge verhandelt werden, raten Branchenkenner.
Durchaus sinnvoll ist es, eine BUZ mit einer Risikolebensversicherung zu kombinieren. Nicht günstig ist es auch Expertensicht, BUZ und Kapitallebensversicherung zu vereinen. Muss man aus finanziellen Gründen etwa die Zahlungen für die Lebensversicherung pausieren, entfällt auch der Versicherungsschutz durch die BUZ.
Beim Abschluss einer BUZ sollte nach Einschätzung von Experten auf die Werthaltigkeit des Vertrags geachtet werden, nicht so sehr auf den Preis. Geiz ist in diesem Falle eher ungeil. Denn eine Absicherung bis zum Zeitpunkt des Eintritts in die gesetzliche Rente mit 67 ist teuer, sollte aber gewählt werden, weil ab 50 die Gefahr einer Berufsunfähigkeit signifikant steigt.
Außerdem sollte der Versicherer verschiedene Aspekte ermöglichen. Details wie die Höhe der auszuzahlenden Rente oder die Garantie einer rückwirkenden Auszahlung gehören dazu. Ebenfalls der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, bei der der Arbeitnehmer eine alternative Tätigkeit ausführen muss.