In Deutschland ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht für alle Fälle zuständig: Sie zahlt bei Unfällen, die nicht in der Freizeit geschehen: am Arbeitsplatz, in der Schule, an der Universität, im Kindergarten, sowie auf dem Hin- und Rückweg.
In allen übrigen Fällen ist es durchaus anzuraten, sich eine private Unfallversicherung zuzulegen, die Folgen von Unfällen im Freizeitbereich abdeckt. Immerhin geschehen jährlich in Deutschland sehr viele Unfälle, wenngleich von den Millionen Schwerbehinderten sich nur ein kleiner Teil ihre Behinderung durch einen Unfall zugezogen hat.
Es ist daher sinnvoll, sich für diesen Fall abzusichern, denn bei guter Auswahl einer Unfallsversicherung bietet diese guten Schutz für vergleichsweise geringes Geld.
Mit diesem kann im Eventualfall viel von dem abgefangen werden, was durch einen Unfall an bleibenden Schäden hervorgerufen wurde: Auto und / oder Haus können umgebaut oder ein Wohnungswechsel kann finanziert werden; eine Hilfe im Haushalt oder zur Betreuung der Kinder ist dann ebenfalls leichter zu stemmen als ohne Versicherung.
Die Tarife für private Unfallversicherungen gelten als vielfältig, um es vorsichtig auszudrücken. Viele Experten sprechen von einem regelrechten Tarifdschungel, weil bereits von einzelnen Versicherern unterschiedliche Angebote im Dutzend hereingeschneit kommen können.
Hier die Übersicht zu behalten, ist schwer. Dabei kann es sich durchaus lohnen, zu vergleichen: Es kann ein Unterschied darin bestehen, ob man als Mann für sich allein oder als Ehepartner eine Versicherung abschließt. Gleiches gilt für Kinder, für die viele Versicherungsgesellschaften Sondertarife anzubieten haben.
Tests haben ergeben, dass sich die Angebote eines Anbieters keineswegs als für alle Fälle optimal herausstellen: So kann Anbieter A besonders gut und günstig Unfallversicherungen für Frauen offerieren, während Anbieter B für Männer und C für Kinder gute Produkte im Schaufenster liegen hat.
Es gibt große Unterschiede hinsichtlich der Leistungen, die von den Versicherungen im Falle eines folgenschweren Unfalls aufgebracht werden. Grundsätzlich entscheidet der Typ des Tarifs darüber, wie viel Geld man für welchen Invaliditätsgrad erhält.
In der Mehrheit wird das nach einem Progressionstarif abgehandelt: Dabei gilt als Faustregel, dass die Zahlungen mit dem Grad Invalidität immer stärker ansteigen. So gibt es für höhere Grade an Schwerbehinderung durch einen Unfall auch verhältnismäßig mehr Geld als für geringe Grade.
Neben dieser Tarif-Form gibt es auch den so genannten Mehrleistungstarif, der besonders bei hoher Invalidität sehr viel zahlt. Experten warnen allerdings vor der Streitanfälligkeit dieser Tarifvariante, die eben sehr steile Leistungssprünge enthält. Im Grenzfall könnte man rasch mit der Versicherung ins Gehege kommen.
Schließlich bleibt noch der lineare Tarif. Bei niedrigen Beiträgen steigen die Zahlungen langsam und gleichmäßig an. Die Obergrenze liegt hier bei 100.000 Euro, während ein so genannter P500-Tarif (P für Progression) im Höchstfall 500.000 Euro zahlen würde.
In umfangreichen Tests der Unfallversicherungen wird immer wieder mokiert, dass die Versicherungsunternehmen mit Informationen über die Leistungsunterschiede zwischen den Tarifen geizen.
Ob und was bezahlt wird, hängt von der so genannten Gliedertaxe ab: Damit wird berechnet, welcher Grad der Behinderung vorliegt. Und daran schließlich bemisst sich der Betrag, der an den Versicherten nach einem folgenschweren Unfall ausgezahlt wird.
Vorerkrankungen können die Leistungen der Versicherung unter bestimmten Umständen drücken, was von den jeweiligen Bedingungen des Vertrags abhängig ist. Manchmal wird ein Teil abgezogen, andere Versicherungen beschränken das auf Fälle, in denen die Vorerkrankung zu mehr als 50 Prozent für die Invalidität verantwortlich ist.
Ein weiterer Haken können die Meldefristen sein. Hier gilt die Faustregel, je länger, desto besser. Damit umschifft man die Klippe, die sich aus einer recht späten Diagnose oder anderen Widrigkeiten ergeben kann.
Einschränkungen bieten zudem so genannte Bewusstseinsstörungen: Alkohol, Drogen sind nicht nur bei Autounfällen, sondern auch bei anderen ein möglicher Grund, Leistungen zu versagen. Allerdings zählen auch Ohnmachten und Schlaganfälle zu so genannten Bewusstseinsstörungen.