Der Januar gilt vielen als Monat der Furcht: Zahlreiche Beiträge werden zu Jahresbeginn abgebucht, vor allem für Versicherungen. Wer da auf sein Konto schaut, stellt sich oft die Frage, ob er oder sie nicht zuviel des Guten getan hat und überversichert ist.
Einige Versicherungen sind ein Muss, vor allem die Privathaftpflichtversicherung gehört dazu, denn sie deckt Schäden ab, die man Dritten zufügt.
Bei vielen anderen Versicherungen ist es schließlich eine Frage der persönlichen Lebensverhältnisse: So ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für jene Berufstätigen, die für den Lebensunterhalt von anderen zuständig sind, wesentlich wichtiger als für einen unabhängigen Single. Gleiches gilt auch für die Rechtsschutzversicherung.
Bei einer Rechtsschutzversicherung handelt es sich um eine so genannte Individualversicherung, durch die sich das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits verringern lässt. Neben Privatpersonen können auch Unternehmen eine solche Versicherung abschließen. Grundsätzlich gilt: Rechtsschutzversicherungen sind gewöhnlich modular aufgebaut, d.h. man kann als Kunde zwischen verschiedenen Leistungen auswählen und zahlt somit im optimalen Fall nur für das, was man wirklich braucht bzw. nicht für Leistungen, die für einen gar nicht in Frage kommen.
Der Versicherer übernimmt eine Reihe von Kosten, entweder ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der vertraglich vereinbarten Höhe (gewöhnlich gelten als Richtmaß 250.000 Euro je Rechtsfall). Dazu gehören die Anwaltsgebühren, Zeugengelder und Honorare für Sachverständige, Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
Die meisten Rechtschutzversicherungen enthalten eine Selbstbeteiligung, wobei ein gewisser Betrag je Rechtsfall selbst bezahlt wird. Oft lässt sich das durch höhere Prämienzahlungen vermeiden.
Eine weitere Eigenart derartiger Verträge besteht darin, dass Leistungen oft erst nach Ablauf einer gewissen Zeit in Anspruch genommen werden können, z.B. einige Monate nach Beginn des Versicherungsschutzes.
Eine Reihe von Fällen ist von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen, worüber vor Abschluss des Vertrages vom Kunden Klarheit erzielt werden sollte. Oft genannt werden Auseinandersetzungen mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer, Klagen vor dem Verfassungsgericht oder internationalen Gerichtshöfen. Besonders streitträchtige Bereiche wie Baumaßnahmen sind oft auch ausgeschlossen.
Unterschiede gibt es auch hinsichtlich der Reichweite des Versicherungsschutzes, der über die Landesgrenzen Deutschlands hinausreicht. Europaweit und auch in den um das Mittelmeer liegenden Ländern, die nicht Europa zugerechnet werden, ist in der Regel Standard. Oft beinhaltet der Vertrag auch Leistungen bei zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalten, die weltweite Reichweite haben.