In Deutschland ist der Abschluss eine Jagdhaftpflichtversicherung vorgeschrieben, wenn man einen Jagdschein erwerben will. Bei der dafür zuständigen Jagdbehörde muss der entsprechende Nachweis erbracht werden. Für die Laufzeit der Versicherung gilt, dass diese mindestens der Laufzeit des Jagdscheins entsprechen muss.
Die Jagdhaftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, die der Inhaber des Jagdscheins bei der Jagd gegenüber Dritten zufügt. Dabei ist der Jagdhund oft mit eingeschlossen, in diesem Fall ist eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht nötig.
Wie üblich gilt, dass grob fahrlässiges Verschulden ausgeschlossen ist.