Die Zahl der Varianten von Kfz-Haftpflichtversicherungen in Deutschland ist groß. Als Laie ist man von der Flut der unterschiedlichen Möglichkeiten schier erschlagen, das gilt auch für die Preisgestaltung der Versicherungstarife. Einige Grundlagen zum Thema sind jedoch relativ leicht darzustellen.
Ausnahme-Regelung vom Schadensrecht
Das Schadensrecht sieht allgemein vor, dass man für Schäden nur dann haften muss, wenn eigenes Verschulden vorliegt. Im Falle von Kraftfahrzeugen ist das nicht so: Hier ist der Halter des Fahrzeugs derjenige der haftet, auch wenn ihn kein eigenes Verschulden trifft. Durch diesen Kniff hat der Gesetzgeber versucht, das Problem zu umgehen, sämtliche Inhaber einer Fahrerlaubnis einer Versicherungspflicht zu unterziehen – was defacto gar nicht möglich ist.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich wirklich um eine Pflichtversicherung – anders als bei der Privathaftpflichtversicherung: Ohne diese darf ein Fahrzeug nicht betrieben werden. Der Fahrzeugführer ist durch die Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert.
Die Versicherung deckt eine ganze Reihe von Schadensarten ab, beginnend bei den Personenschäden, die neben den Kosten für die Heilung auch Renten im Falle einer Invalidität umfassen können. Sachschäden stehen auf der Agenda, sowohl bei den Fahrzeugen als auch bei anderen Objekten, wie Schildern, Gebäuden, Zäune usw. Vermögensschäden und immaterielle Schäden, wie etwa Schmerzensgeld werden ebenfalls durch die Versicherung abgedeckt.
Versicherungsbeiträge
Die vielen unterschiedlichen Varianten bei der Gestaltung von Kfz-Haftpflichtversicherungen rühren aus der Freiheit der Versicherungsunternehmen her, ihre Beiträge weitgehend frei zu gestalten. So erklären sich die zum Teil deutlichen Preisunterschiede.
Üblich ist ein so genannte Schadenfreiheitsrabatt: Je nach langer Zeit ohne selbst verschuldeten Unfall bzw. Schadensfall kann die Versicherungsprämie um bis zu 75 Prozent sinken. Umgekehrt gibt es Zuschläge bei großer Schadenshäufigkeit.
Darüber hinaus wirken noch statistische Merkmale auf die Höhe der Beiträge ein: So etwa die Typklasse, bei der die Häufigkeit von Schäden und Reparaturen für ein Fahrzeugmodell einfließt. Oder auch die Regionalklasse, bei der die Häufigkeit in einer bestimmten Region erfasst wird.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche andere Faktoren, welche einen Einfluss auf die Prämienhöhe ausüben: Das können das Alter des Versicherungsnehmers sein, die jährliche Fahrleistung, Alter des Fahrzeugs oder Familienstand, Kinder usw.
Sollten weitere individuelle Faktoren in den Vertrag aufgenommen worden sein, sollte regelmäßig eine Überprüfung des Vertrages durchgeführt werden.
Schadensleistung
Die Höhe der maximalen Entschädigung, die im Rahmen einer Kfz-Haftpflichtversicherung geleistet wird, ist festgesetzt. Wenn die Schadenhöhe die Deckungssumme übersteigt, haftet der Schädiger im Grunde genommen selbst für die Differenz.
Die Leistungspflicht der Versicherung ist in manchen Fällen eingeschränkt bzw. kann die Versicherung Regress verlangen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt: Zum Beispiel abgefahrene Reifen oder Trunkenheit.
Die Höhe des Regresses ist auf 5.000 Euro begrenzt, allerdings gilt diese Summe pro Verstoß, womit auch höhere Regresszahlungen möglich sind.
Vertragsende
Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, den Vertrag zu beenden. Neben der gewöhnlichen ordentlichen Kündigung, entweder durch den Versicherungsnehmer oder die Versicherung selbst, kann auch der Verkauf des Fahrzeugs zu Beendigung der Versicherung führen.
Auch die Stilllegung des Fahrzeugs für dazu, möglich sind aber auch außerordentliche Kündigungen: Nichtzahlung von Prämien oder arglistige Täuschung können ein Grund sein. Eine Beitragserhöhung ist auch ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Das gilt aber nicht, wenn diese auf veränderte Gesetzeslage hin erfolgt.