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Fünf Varianten der Betriebsrente

Für eine Betriebsrente stehen fünf Varianten zur Verfügung. Gemeinsam ist allen, dass man eine steuerfreie Einzahlung in Höhe von bis zu 2.520 Euro pro Jahr leisten kann.

 

Mehr Geld, geringere Flexibilität

Bei zwei Formen, der so genannten Direktzusage und der Unterstützungskasse, kann es auch mehr sein. Im Gegenzug schränken diese beiden Varianten den Arbeitnehmer beim Jobwechsel, einem der sensiblen Bereiche im Falle einer Betriebsrente, ein.

Die anderen Varianten, Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds sind nach Einschätzung von Versicherungsexperten flexibler geregelt.

Seit 2005 haben sich die Unterschiede zwischen den Varianten signifikant verringert. Es können pro Jahr 1.800 Euro zusätzlich eingezahlt werden, die steuerfrei bleiben (Sozialabgaben müssen darauf allerdings geleistet werden).

 

Insolvenzsicherung

Ein weiterer Knackpunkt bei Betriebsrenten: Insolvenz des Arbeitgebers. Die Renten müssen davor geschützt sein, was durch eine Umlage für den so genannten Pensions-Sicherungs-Verein geschehen ist; Firmen werden zukünftig noch Kapital zusätzlich in einen Fonds einzahlen müssen, der dem gleichen Zweck dient.

Entscheidend für die Art der Betriebsrente ist der Arbeitgeber: Er kann dabei durch den Tarifvertrag gebunden sein, oder aber – falls er frei ist – sich einen Anbieter heraussuchen. Er ist zudem verpflichtet, über die Nachteile des gewählten Anbieters Auskünfte zu erteilen.

 

Fünf Varianten

Nicht alle der möglichen Varianten sind gleichermaßen gebräuchlich. Experten gehen davon aus, dass vor allem Pensionskassen, Direktversicherung und Pensionsfonds unter den aktuellen Angeboten den Löwenanteil ausmachen – kein Wunder: Die Arbeitswelt erfordert immer größer Flexibilität, dazu passende Betriebsrenten werden so bevorzugt. Der Vollständigkeit halber stellen wir die anderen Versionen hier auch kurz vor: