Zu den Durchführungswegen einer Betriebsrente zählt die Unterstützungskasse. Hierbei finanziert der Arbeitgeber die Vorsorgeleistungen, die er seinem Arbeitnehmer zugesagt hat, über Zahlungen an die Unterstützungskasse. Hier gibt es mehrere Varianten. Oft leitet die Unterstützungskasse die Einzahlungen an ein Versicherungsunternehmen weiter, wobei es Einschränkungen hinsichtlich der Tarife gibt.