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Direktzusage

Bei dieser Variante der Betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um eine Zusage von Leistungen durch den Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber hat in diesem Falle die Leistungen selbst zu erbringen und lässt dies nicht über eine andere Form der Durchführung abwickeln. Er zahlt also seinem Arbeitnehmer später selbst die Rente.

Die Finanzierung vollzieht sich durch Pensionsrückstellungen.

Für den Arbeitgeber ist vorteilhaft, dass er während der Anwartsphase die Steuern für sein Unternehmen senkt, zugleich die Liquidität erhöht. Umgekehrt ist der Effekt während der Bezugszeit.