Eine weitere Variante bilden die Pensionsfonds. Hier erhält der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Betriebliche Altersvorsorge. Entsprechend benötig ein Pensionsfonds eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), das auch die Aufsicht über Pensionsfonds ausübt. Die Finanzierung der Leistungen geschieht nach dem Kapitaldeckungsverfahren, wobei das bestehende Geld in Aktien oder Rentenpapiere investiert wird. Eine höhere Rendite kann so erreicht werden, da die Anlagepolitik der Fonds nicht so stark reglementiert ist, wie etwa bei Pensionskassen.