Bei diesem Verfahren schließt der Arbeitgeber bei einem Versicherungsunternehmen eine Lebensversicherung ab, der den Arbeitnehmer als Bezugsberechtigten sieht. Zu dieser Form zählen neben Lebensversicherungen auch Zusatzversicherungen, wie eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder eine Unfallversicherung, die einen Anspruch des Arbeitnehmers enthalten, die Beiträge zurückzuerhalten.
Im Falle eines Arbeitgeberwechsels bestehen verschiedene Möglichkeiten: Neben der, dass der neue Arbeitgeber den Versicherungsvertrag übernimmt, kann manchmal der Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer auftreten und quasi „privat“ weiterzahlen. Weiterhin kann die Versicherung beitragsfrei gestellt werden, wobei sich die Leistungen verringern.