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Gesetzliche Krankenversicherung

Finanzierung

Das Grundprinzip der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung liegt in der Erhebung von Beiträgen, die sich nach dem Bruttoeinkommen richten.

Dabei wird das Umlageverfahren angewandt, die gesetzliche Krankenversicherung lebt also von der Hand in den Mund: Die laufenden Ausgaben müssen durch die laufenden Einnahmen gedeckt werden.

Die Leistungen erhalten die Versicherten in der Regel ohne Zahlungen aufbringen zu müssen; dieses Sachleistungsprinzip wird allerdings durch zahlreiche Zuzahlungen teilweise aufgehoben.

Die relativ umfangreichen und rasch aufeinander folgenden Reformansätze ergeben sich aus der Schwierigkeit, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten. Verschiedene Faktoren haben dazu beigetragen.

 

Zuzahlungen

Um die steigenden Kosten im Gesundheitswesen und die damit einhergehende Steigerung der Beitragssätze zu begrenzen und so die Finanzierung zu gewährleisten, gibt es eine Reihe von Zuzahlungen:

 

Übersicht: Zuzahlungen

<b>Leistung</b> <b>Zuzahlung seit dem 01. Januar 2004</b>
Arzneimittel 10 % des Apothekenabgabepreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro*
Verbandmittel wie oben*
Fahrkosten 10 % der Fahrkosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Fahrt*
Heilmittel 10 % des Abgabepreises zzgl. 10 Euro je Verordnung
Hilfsmittel 10 % der Kosten des Hilfsmittels, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro*
zu Verbrauch bestimmte Hilfsmittel 10 % der Kosten je Packung und maximal 10 Euro pro Monat
Krankenhausbehandlung 10 Euro pro Kalendertag für höchstens 28 Tage
Ambulante Rehabilitations-Maßnahmen 10 Euro pro Kalendertag
Stationäre Versorge- und Rehabilitations-Maßnahmen 10 Euro pro Kalendertag
Versorge- und Rehabilitations-Maßnahmen für Mütter und Väter 10 Euro pro Kalendertag
Praxisgebühr 10 Euro je Quartal
Quelle: BMGS

 

Allerdings sind einige Besonderheiten zu nennen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind (ausgenommen Zahnersatz und Fahrkosten) von den Zuzahlungen ausgenommen.

Außerdem hat der Gesetzgeber eine Belastungsgrenze von zwei Prozent der Bruttoeinnahmen eingeführt. Ausgangspunkt ist das Familienbruttoeinkommen, d.h. es wird berücksichtigt, wie viele Familienangehörige vorhanden sind. So gibt es Freibeträge für Kinder, die vom Einkommen abgezogen werden. Im Falle von chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent.

Wird die Belastungsgrenze überschritten, zahlen die Krankenkassen auf Antrag die geleisteten Zuzahlungen oberhalb dieser Grenze zurück.


Allgemeine Hinweise zur gesetzlichen Krankenversicherung