Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte unter den Privaten Krankenversicherern einen Kampf um Bestandskunden auslösen, meinen Experten. Jüngst hatte das Bundesverfassungsgericht einen so genannten Tarifstrukturzuschlag für unrechtens erklärt: Dabei handelt es sich um einen pauschalen Zuschlag, den die Allianz von ihren bestehenden Kunden verlang hat, die in einen neuen Tarif wechseln wollten.
Hintergrund ist ein Tarif, der von der Allianz unter dem Label Aktimed vermarktet wird. Dieser soll neue Kunden mit einer niedrigen Grundprämie locken. Das hat natürlich auch Kunden, die bereits bei der Allianz eine Private Krankenversicherung abgeschlossen haben, angelockt. Doch diesen wurde von der Versicherungsgesellschaft ein pauschaler Zuschlag in Höhe von zwanzig Prozent aufgedrückt.
Seitens der Allianz ist das mit einer völlig neuen Kalkulation des Tarifs begründet worden, was die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht allerdings nicht so sah und das untersagt hat. Einer Klage der Allianz hat das Verwaltungsgericht zunächst nachgegeben, allerdings nicht das Bundesverfassungsgericht, das die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben hat.
So heißt es nun, dass für die Einstufung in einen neuen Tarif nur das als Grundlage genommen werden kann, was bei dem ersten Vertrag mit dem Versicherer galt, nämlich der seinerzeitige Gesundheitszustand. Wer also mit bestem Risiko aufgenommen wurde, darf in dieser Kategorie auch in den neuen Tarif wechseln, so er nach den neuen Kriterien immer noch als bestes Risiko gelten würde – mit dem alten Gesundheitszustand!
Für die Versicherten, die in den vergangenen Jahren mit einem Zuschlag bei Tarifwechsel bedacht worden sind, besteht nach Expertenmeinung die Möglichkeit, diese Zuschläge zurückzufordern. In Zukunft sollte jeder privat Krankenversicherte auch darauf achten, dass ihm keine Zuschläge berechnet werden und sich eventuell dagegen wehren. Eine weitere Folge: Bestandskunden könnten stärker umworben werden, was die bisherige Praxis, vor allem junge, gesunde Neukunden zu werben, ergänzen würde.