Wer einen Urlaub bucht, wird oft von den Reisebüros mit Angeboten bezüglich spezieller Reiseversicherungen konfrontiert. Tatsächlich gilt bei Auslandsreisen, dass die gewöhnlichen Versicherungen, die im Alltag mehr als ausreichen, nicht weitreichend genug sind. Allerdings gilt das nicht für alles, was dem Reisenden angeboten wird. Eine Auswahl ist daher nötig.
Sämtliche Experten sind sich einig: Eine Reisekrankenversicherung ist bei Auslandsaufenthalten ein Muss, um sich gegen dramatisch in die Höhe schnellende Kosten abzusichern. Im Krankheitsfall muss im Urlaub vor Ort ein Arzt konsultiert werden. Diese setzen oft höhere Sätze für ihre Dienstleistungen an, als es in Deutschland der Fall ist.
Da die normale Krankenversicherung aber nur das bezahlt, was auch hier in vergleichbaren Fällen gezahlt wird, bleibt oft eine Lücke, die der Reisende selbst finanzieren müsste. Die Reisekrankenversicherung springt in solchen Fällen ein und finanziert die kosten. Das gilt nicht nur für Ärzte, sondern auch für Klinikkosten.
Wie üblich herrscht ein großes Angebot an Versicherungsprodukten, auch für Reisekrankenversicherungen. Test haben immer wieder signifikante Unterschiede festgestellt, insbesondere für den Rücktransport eines Patienten nach Deutschland hat es oft genug Schwierigkeiten gegeben, was die Zahlung durch die Versicherung anbelangt.
Es lohnt sich daher in jedem Fall, vor Abschluss einer Reisekrankenversicherung einen Test zu Rate zu ziehen, wie sie mehr oder weniger regelmäßig von der Stiftung Warentest durchgeführt werden.
Neben der Reisekrankenversicherung können andere Versicherungen in manchen Fällen durchaus sinnvoll sein. Zum Beispiel eine Auslandsschadensschutzpolice. Diese greift, wenn man im Ausland in einen Unfall verwickelt wird, ohne selbst schuld zu sein. Dann zahlt zwar theoretisch die gegnerische Versicherung, aber nicht unbedingt in der Höhe, wie es eine deutsche Versicherung tun würde.
Insofern ist eine Auslandsschadensschutzpolice durchaus eine sinnvolle Investition, denn damit ist man in solchen Fällen gut abgesichert. Vor Reiseantritt ist allerdings darauf zu achten, dass die Versicherung auch das Land, das bereist wird, abdeckt.
Wer im Urlaub einen Mietwagen mietet, kann auf eine so genannte „Mallorca-Police“ im Rahmen seiner Kfz-Haftpflichtversicherung angewiesen sein. In manchen Ländern, wie Griechenland oder Spanien sind die Leistungen der Versicherung so niedrig, dass sie im Schadensfall nicht unbedingt die Höhe des Schadens voll decken.
Um zu vermeiden, dass man in so einem Fall zur Kasse gebeten wird, ist eine Mallorca-Police durchaus eine sinnvolle Investition. Wichtig ist, sich vor Reiseantritt beim Versicherungsträger zu informieren, ob man entsprechend ausgerüstet ist. Sonst heißt es, diese extra abzuschließen.
Bei anderen Reiseversicherungen, wie einer Reiserechtschutzversicherung, Reisegepäckversicherungen oder Reisehaftpflichtversicherung herrscht bei Experten Skepsis, was die Notwendigkeit anbelangt.
So reicht in der Regel eine normale Verkehrsrechtschutzversicherung, um Streitfälle nach Unfällen zu klären; die normale Haftpflichtversicherung deckt Haftpflichtschäden und eine Hausratversicherung übernimmt auch die Frage des Gepäcks.
In allen Fällen lohnt sich aber vor Reiseantritt ein kurzes Info-Gespräch mit dem Versicherungsträger, um sich abzusichern. Zum Beispiel kann es sinnvoll sein, sich vorher darüber im Klaren zu sein, ob man sein Gepäck selbst im Auge behalten muss, um in den Genuss von Versicherungsleistungen zu kommen – auch bei extra abgeschlossenen Reisegepäckversicherungen.